Angst vor dem Datenschutzbeauftragten?

Er bringt meine ganze Struktur durcheinander.

Nachher geht nichts mehr.

Der kommt und macht was er will.

Das stimmt alles nicht!

Was die Datensicherheit angeht, bringt der Datenschutzbeauftragte erst die Struktur in Ihre Datenverarbeitung.

Ihre internen Abläufe bleiben gleich, sofern diese nicht gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen.

Nachher geht alles so gut wie vorher, wenn nicht sogar besser, weil Ihre Datenverarbeitung ggf. strukturierter ist.

Der Datenschutzbeauftregte macht nicht was er will, sondern was Gesetze und Verordnungen vorschreiben.

Darin vorgeschrieben ist auch, dass der Datenschutzbeauftragte nicht weisungsbefugt ist. Er ist lediglich beratend und überwachend tätig.

Was von den „Empfehlungen“ umgesetzt wird, entscheiden immer noch Sie als Verantwortlicher, also Sie als Unternehmensinhaber und Unternehmensinhaberin.

Andersherum ist der Datenschutzberater aber auch nicht weisungsgebunden, wodurch er seine Aufgaben unbeeinflussbar und pflichtbewußt ausüben kann.

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