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  • Der Interessenkonflikt!

    Der Interessenkonflikt!

    Wer darf als Datenschutzbeauftragter benannt werden?

    Das ist ganz einfach! Jede Person mit den entsprechenden Fachkenntnissen, die nicht im Interessenkonflikt steht.

    Interessenkonflikt? Wer darf NICHT Datenschutzbeauftragter sein?

    Na zum Beispiel:

    • Der Inhaber/Chef selbst.
    • Wer sich um die Sicherheit der Netzwerke kümmert.
    • Wer die Webseite technisch betreut.
    • Wer Schließsysteme und Ähnliches wartet, installiert und erweitert.

    Sie sollten also nicht Engelchen und Teufelchen auf den Schultern sitzen haben.
    Das bedeutet, dass z. B. der Inhaber/Chef eines Unternehmens NICHT als Datenschutzbeauftragter in seinem eigenen Unternehmen tätig sein darf.
    Beispielsweise muss die Webseite aus Datenschutzgründen angepasst werden, so darf dieses der Datenschutzbeauftragte nicht selbst durchführen.
    Das bedeutet, dass ein Inhaber/Chef auch nicht Maßnahmen zum Datenschutz empfehlen darf, die er selbst zu bezahlen hat.

    Aber nicht nur Inhaber, Netzwerkadministratoren und Webentwickler müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden, sicherlich gibt es auch noch weitere Konflikte in diesem Bereich.

  • Für wen gilt die DSGVO?

    Für wen gilt die DSGVO?

    Na, für jeden Menschen natürlich.

    Moooment, das stimmt nicht ganz.

    Im Erwägungsgrund 27 der DSGVO steht, dass sie nicht für verstorbene Personen gilt.

    Laut Art. 2 Abs. 2 lit. c findet die DSGVO keine Anwendung, sofern natürliche Personen ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten ausüben.

    Erst ab 16 Jahren kann eine Person über seine eigenen Daten bestimmen. So steht es in Art. 8 Abs. 1 DSGVO.

    Die Verarbeitung von Personen unter 16 Jahren ist nur dann rechtmäßig, wenn Träger der elterlichen Verantwortung die Einwilligung dazu geben.

  • Warum ist die Ruhr weg?

    Warum ist die Ruhr weg?

    Die diversen KI-Tools nehmen immer mehr Einzug in unser Leben.

    Sogar die Verkehrsmeldungen werden von einer KI ausgewählt und gesprochen.

    Was dabei passieren kann, klingt wie ein April-Scherz.

    Wenn es um den Ruhrschnellweg geht kann man dann schon mal seinen Ohren nicht trauen.

    Ausgesprochen klingt es wie eine Vermisstenmeldung, denn wenn man „Ruhr schnell weg“ hört, kann man sich schon mal fragen, wo sie hin ist.

    Wir nutzen fast alle mal die eine oder andere KI. Vertraut ihr aber (noch) nicht blind, sondern kontrolliert auch die Ausgabe.

    Die lustige Sprachausgabe ist das eine, aber bei generierten Texten kann es schlimmer werden.

    Falsche Empfehlungen und inhaltliche Fehler sind nicht auszuschließen.

  • Angst vor dem Datenschutzbeauftragten?

    Angst vor dem Datenschutzbeauftragten?

    Er bringt meine ganze Struktur durcheinander.

    Nachher geht nichts mehr.

    Der kommt und macht was er will.

    Das stimmt alles nicht!

    Was die Datensicherheit angeht, bringt der Datenschutzbeauftragte erst die Struktur in Ihre Datenverarbeitung.

    Ihre internen Abläufe bleiben gleich, sofern diese nicht gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen.

    Nachher geht alles so gut wie vorher, wenn nicht sogar besser, weil Ihre Datenverarbeitung ggf. strukturierter ist.

    Der Datenschutzbeauftregte macht nicht was er will, sondern was Gesetze und Verordnungen vorschreiben.

    Darin vorgeschrieben ist auch, dass der Datenschutzbeauftragte nicht weisungsbefugt ist. Er ist lediglich beratend und überwachend tätig.

    Was von den „Empfehlungen“ umgesetzt wird, entscheiden immer noch Sie als Verantwortlicher, also Sie als Unternehmensinhaber und Unternehmensinhaberin.

    Andersherum ist der Datenschutzberater aber auch nicht weisungsgebunden, wodurch er seine Aufgaben unbeeinflussbar und pflichtbewußt ausüben kann.

  • KI-Schulungen!

    KI-Schulungen!

    Am 2. August 2026 ändert sich für alle etwas, die eine KI benutzen.

    Dann wird der Artikel 4 AI Act durchgesetzt, obwohl er bereits seit Februar 2025 verpflichtend ist.

    Was steht denn da nun drin?

    Wer sich der KI bedient, muss eine gewisse KI-Kompetenz nachweisen können, denn die diversen KI-Tools bieter nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.

    Ab der Version 7 bietet das weit verbreitete WordPress die Möglichkeit, Texte durch die KI überarbeiten zu lassen. Ohne näher darauf einzugehen, kann es dabei passieren, dass personenbezogene Daten beispielsweise zur KI in den USA übertragen werden.

    Die geforderte KI-Kompetenz soll nicht nur die Sinne für die Möglichkeiten schärfen – wichtiger ist es, alle Gefahren und Risiken für personenbezogene Daten zu erkennen und dementsprechend zu handeln.

  • KI-freie Texte!

    KI-freie Texte!

    Auf LinkedIn beschweren sich immer wieder viele über Posts mit KI-generierten Texten.

    Ich finde es auch fragwürdig, wenn man sich nicht die Mühe macht, einen Text selbst zu schreiben.

    Auch wenn es mir vor ein paar Tagen unterstellt wurde – meine Texte werden von keiner KI erstellt.

    Texte haben doch auch einen persönlichen Charakter – es wäre doch schade, wenn der untergehen würde.

  • Wieviel kostet ein Datenschutzbeauftragter?

    Wieviel kostet ein Datenschutzbeauftragter?

    Die übliche Spanne liegt zwischen 120 und 240 Euro netto. Natürlich geht es auch höher.

    Diese Entlohnung entspricht in etwa der eines Autolackierers.

    Das sind also inzwischen ganz normale Preise. Ein Datenschutzbeauftragter hält sich ständig auf eigene Kosten auf dem Laufenden. Dieses ist aus meiner Sicht existenziell sehr wichtig. Es lohnt sich, bei einem Datenschutzbeauftragten Erkundigungen einzuholen, was für Leistungen empfehlenswert sind und zu welchen Konditionen er sie anbieten kann.

    Schaffen Sie bei Ihren Kunden Vertrauen, werben Sie mit den Schutz der Daten durch Ihr Haus. Das Thema Datenschutz ist in der Gesellschaft angekommen.

    Es ist sicherer uns anzusprechen, ist günstiger, als sich eigenständig einzuarbeiten und unter Umständen Bußgelder auferlegt zu bekommemen. Aktuell ist die Verfolgung durch die Behörden noch nicht weiterfortgeschritten. Das heißt allerdings nicht, dass die Möglichkeit einer Rechtsverfolgung ausgeschlossen ist und ja, vielleicht klingt es nach „Panikmache“, aus meiner Sicht ist dieses durchaus gerechtfertigt.

  • B2B Werbung!

    B2B Werbung!

    Hallo zusammen, Werbung auf dem Auto, Werbebanner am erlaubten Zaun, Annonce in der IHK-Zeitschrift, …

    Wie macht Ihr B2B Werbung – welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

    Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende und eine kommende, erfolgreiche Woche.

  • Was ist Speicherbegrenzung?

    Was ist Speicherbegrenzung?

    In Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO ist das beschrieben.

    Es geht darum, dass Daten nicht länger gespeichert bleiben, als sie benötigt werden.

    Ist ein Kauf abgeschlossen, hat der Arzt die Blutwerte gesehen – und schon alles löschen – so einfach ist es nicht.

    Die diversen Aufbewahrungspflichten haben eine höhere Priorität.

    Wenn die Aufbewahrungsfristen auslaufen sollten die Daten gelöscht werden.

  • Warum Datenschutz?

    Warum Datenschutz?

    Datenschutz ist für viele immer noch ein Tabu-Thema, aber warum?

    Stehen Sie auf der Seite Ihrer Kunden und zeigen Sie ihnen, dass Sie höchste Sorgfalt walten lassen, wenn es um deren Daten geht.

    Niemand möchte, dass mit seinen Daten unvorsichtig umgegangen wird.

    Schaffen Sie Vertrauen.

    Bestellen Sie einen ausgebildeten Datenschutzbeauftragten und tragen Sie ihn in Ihre Datenschutzerklärung ein.

    Ein kompetenter Internetauftritt mit diesem Eintrag lässt Ihre Kunden ruhiger schlafen.

    Gendern: Mit der männlichen Form meine ich ausdrücklich auch die weibliche und diverse.