Nicht nur Ärzte!

Ärzte sind in der Regel nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bennenen.

Pflichten aus dem Datenschutz gibt es dennoch genug.

Es muss beispielsweise der passende Aktenvernichter verwendet werden und es gibt auch mehrere Pflichtdokumente, die der Übersicht über den verwendeten Datenschutz dienen.

Damit ist es aber immer noch nicht getan, denn auch Webseiten müssen den Datenschutzanforderungen genügen, was leider oft nicht der Fall ist.

Aber warum jetzt „NICHT NUR ÄRZTE“?

Weil es grundlegend jedes Unternehmen betrifft, welches Mitarbeiter hat oder eine Webseite betreibt.

Fangen Sie doch klein an und lassen einen Webseiten-Check machen, um mich erstmal kennenzulernen.

Danach können wir uns, wenn Sie es möchten, darüber unterhalten, was ich noch für sie tun kann.

Gemeinsam können wir viel bewegen und Vertrauen bei Ihren Patienten/Kunden schaffen.