Nein, Auftragsverarbeiter sind externe Dienstleister, die im Auftrag des Verantwortlichen Daten verarbeiten.
Das steht in Art. 4 Abs. 8 DSGVO.
Aber nicht jeder Externe ist ein Auftragsverarbeiter, denn laut Art 28 Abs. 3 lit. a DSGVO arbeitet er gegenüber des Verantwortlichen weisungsgebunden.
Es könnte so einfach sein – ist es aber nicht.
Ist der Hoster, bei dem Ihre Webseite liegt, ein Auftragsverarbeiter?
Arbeitet er weisungsgebunden. Eigentlich nicht, denn welche Server er einsetzt, ist egal. Windows oder Linux? Die Anbindung des Rechenzentrums? Alles egal.
Also kein Auftragsverarbeiter.
Bietet er jedoch diverse Pakete an, was üblich ist, so ist er an Ihre Bestellte Konfiguration gebunden. Speichergröße? Anzahl der Subdomains? Anzahl der E-MAil-Adressen? Serverstandort? Das alles kann vereinbart werden.
Also ist er ein Auftragsverarbeiter.
Aber was ist, wenn Sie das kleinste Paket gebucht haben. Wenn er dann zum selben Preis auf ein höheres Paket wechselt, kann es Ihnen doch egal sein.
Also doch wieder kein Auftragsverarbeiter.
Und wofür ist das wichtig? Mit Auftragsverarbeiter schließt man einen Vertrag – den AVV.

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