Die Bußgelder können sehr hoch sein!

Im Art. 83 Abs. 5 DSGVO steht, dass Bußgelder bis zu 20 Millionen bzw. 4% des weltweiten Umsatz möglich sind.

Das ist ganz schön heftig.

Natürlich zeigt die Angabe „bis zu“, dass wohl in der Regel die Bußgelder niedriger sind, was auch stimmt.

Es ist dennoch besser, hier kein Risiko einzugehen. Einen Datenschutzberater muss ein Unternehmen unter Umständen bereits ab 20 Mitarbeitern benennen, obwohl die allgemeine Meinung von 200 Mitarbeitern ausgeht.

Ist Ihre Webseite datenschutzkonform?

Haben Sie alle nötigen Unterlagen erstellt?

Versäumnisse in diesen Bereichen können schon zu einem Bußgeld führen.

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