Laut § 38 BDSG muss ein Unternehmen teilweise schon ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Was ist, wenn dieser Paragraph bald wegfallen würde?
Sind Datenschutzbeauftragte dann überflüssig?
Nein!
Der Art. 37 Abs. 1 lit, c DSGVO schreibt einen Datenschutzbeauftragten vor, wennn die Kerntätigkeit in der Verarbeitung von beispielsweise Gesunheitsdaten besteht.
Also betrifft das alle Ärzte.
Knapp vorbei ist auch daneben. Die Datenschutzbehörden sehen das anders. Die Kerntätigkeit von Ärzten besteht darin, dem Menschen zu helfen, nicht deren Gesundheitsdaten zu verarbeiten.
???
Ohne Anamnese, Blutwerte und radiologische Befunde kann ein Arzt doch gar nicht arbeiten.
Sind Datenschutzbeauftragte dann überflüssig?
Nein!
VVT, AVV, datenschutzkonforme Webseiten – das sind beispielsweise Dinge, auf die geachtet werden muss.
Es klingt einfach, aber tatsächlich ist der Datenschutz schon ein komplexes Thema, wofür man selbst in kleineren Unternehmen eine Fachkraft damit beauftragen sollte.
Es lebe der Datenschutzbeauftragte.
Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.

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