Ablehnen? Schwierig!

In vielen Cookie-Bannern wird dar Button „Ablehnen“ unscheinbarer dargestellt als der Button „Alles annehmen“.

Die Aufmerksamkeit des Betrachters wird so auf den zweiten Button gelenkt.

Man soll dadurch automatisch allen Cookies zustimmen und nicht weitere Buttons suchen.

Das ist leider nicht zulässig, denn laut Art. 7 DSGVO muss die Verweigerung genauso einfach erteilt werden können, wie die Einwilligung selbst.

Nach dem Urteil des VG Hannover (Az.: 10 A 5385/22) muss „Alles Ablehnen“ genauso gut sichtbar und gleichwertig neben dem „Alles akzeptieren“ stehen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert