Im Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO steht, dass der Datenschutzbeauftragte auch die Aufgabe hat, die Mitarbeiter, welche personenbezogene Daten verarbeiten, zu schulen.
Bei Schulungen von mehr als 50 Personen ist es besser, die Personen in mehrere Gruppen aufzuteilen, damit es übersichtlich bleibt.
Es ist damit zu rechnen, dass die Schulung etwa eine Stunde dauern wird – abhängig von den aufkommenden Fragen.

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