Datenschutz ist keine einmalige Sache, sondern begleitet ein Unternehmen durch alle Anpassungen und Änderungen.
Das betrifft die Webseite genauso, wie das Unternehmen selbst.
Beispiele aus der Praxis:
Ein Unternehmen firmiert um von einer GbR zu einer GmbH, aber auf der Webseite steht nach Jahren noch GbR.
Ein anderes Unternehmen bekommt einen weiteren Geschäftsführer und er wird nicht im Impressum genannt.
Vor Jahren wurde das TMG vom DDG abgelöst. Auf der Webseite bezieht man sich immer noch auf §5 TMG statt §5 DDG:
Auch im Unternehmen müssen alle Datenschutz-Dokumentationen dem Ist-Zustand entsprechen.
Wird der Zugang zum Büro von Schlüssel auf Fingerabdruck geändert?
Werden mit neuen externen Unternehmen Daten ausgetauscht?
Dann sollten die mit dem Datenschutz betrauten Personen aktiv werden – und zwar vorher.
Denken Sie auch daran, neue Mitarbeiter im Bereich Datenschutz zu schulen und Schulungen auch regelmäßig zu wiederholen.
Ist Ihnen das zu kompliziert? Dafür gibt es Datenschutzberater wie mich.
Geben Sie sich einen Ruck und mir Ihre Anfrage. Ich berate gerne.
