Datenschutz ist Pflicht!

Ja, wann denn?

Zum Beispiel:

  • wenn Sie eine Webseite haben.
  • wenn Sie Angestellte haben.
  • wenn Sie Produkte verschicken.
  • wenn Sie externe Dienstleister beschäftigen.
  • wenn Sie Kunden/Patienten/Klienten haben.

Nicht nur dann ist Datenschutz Pflicht.
Wenn Sie sich nicht selbst mit den Datenschutzgesetzen und -verordnungen auskennen, benennen Sie einen internen Datenschutzbeauftragten mit der entsprechenden Ausbildung.
Wichtig ist, dass der Datenschutzbeauftragte nicht im Interessenkonflikt ist.
Daher darf der Chef den Datenschutz nicht zu seiner Aufgabe machen.
Die beste Lösung ist ein externer Datenschutzbeauftragter.

Ja, viele Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, aber der Datenschutz selbst ist Pflicht.

Datenschutz ist und bleibt Pflicht – es muss jemanden geben, der/die sich damit auskennt.

Kümmern Sie sich darum.