Sie haben ein gut laufendes Unternehmen oder eine gut laufende Praxis/Kanzlei?
Gratuliere!
Darauf sollten Sie sich aber nicht ausruhen, denn Sie könnten beobachtet werden – und ich meine nicht die Konkurrenz.
Ihr Aushängeschild, Ihre Webseite, sagt mehr über Sie aus, als Sie glauben und möchten.
Die Datenschutzbehörden brauchen sich nur Ihre Webseite ansehen und können Schlüsse auf den Datenschutz in Ihrem Unternehmen, in Ihrer Praxis/Kanzlei ziehen.
Eine Webseite kann an vielen Stellen nicht datenschutzkonform sein.
Oft stimmt es: wie die Webseite, so auch der Betreiber dahinter.
Lassen Sie aber nicht nur Ihre Webseite auf die Datenschutzrichtlinien hin überprüfen, auch wenn es der erste Schritt sein sollte.
Denn Ihr Unternehmen, Ihre Praxis/Kanzlei muss, ja muss ebenfalls dem Datenschutz genügen.
Und auch später dürfen Sie sich nicht auf Ihren Lorbeeren ausruhen, denn es kann im Datenschutz Änderungen geben und auch Änderungen in Ihrem Unternehmen, in Ihrer Praxis/Kanzlei bedürfen ggf. gewissen Prüfungen bezüglich des Datenschutzes.
Datenschutz ist also nicht nur eine einmalige Sache – nein er begleitet Sie die ganze Zeit – nicht nur, weil die Belegschaft wiederholt geschult werden muss.
