Wer darf als Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Das ist ganz einfach! Jede Person mit den entsprechenden Fachkenntnissen, die nicht im Interessenkonflikt steht.
Interessenkonflikt? Wer darf NICHT Datenschutzbeauftragter sein?
Na zum Beispiel:
- Der Inhaber/Chef selbst.
- Wer sich um die Sicherheit der Netzwerke kümmert.
- Wer die Webseite technisch betreut.
- Wer Schließsysteme und Ähnliches wartet, installiert und erweitert.
Sie sollten also nicht Engelchen und Teufelchen auf den Schultern sitzen haben.
Das bedeutet, dass z. B. der Inhaber/Chef eines Unternehmens NICHT als Datenschutzbeauftragter in seinem eigenen Unternehmen tätig sein darf.
Beispielsweise muss die Webseite aus Datenschutzgründen angepasst werden, so darf dieses der Datenschutzbeauftragte nicht selbst durchführen.
Das bedeutet, dass ein Inhaber/Chef auch nicht Maßnahmen zum Datenschutz empfehlen darf, die er selbst zu bezahlen hat.
Aber nicht nur Inhaber, Netzwerkadministratoren und Webentwickler müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden, sicherlich gibt es auch noch weitere Konflikte in diesem Bereich.

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