Es ist für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen nicht vorgeschrieben, einen Jahresbericht zu erstellen, aber es gehört einfach zum guten Ton, ihn zu übergeben.
Darin stehen die Aktivitäten des Datenschutzbeauftragten, besondere Vorkommnisse und noch offene Baustellen.
Selbstverständlich sollte darin auch festgehalten werden, was (sehr) gut gelaufen ist. Positive Anmerkungen unterstützen das angenehmere Verhältnis zum Datenschutz.
Wenn nur negative Dinge aufgeführt sind, macht das Lesen auch nicht so viel Spaß.
Wem darf ich zum Jahreswechsel einen Bericht überreichen?

Schreibe einen Kommentar