Laut Art. 5 Abs. 1 lit. c müssen die personenbezogenen Daten dem Zweck angemessen und soweit wie möglich beschränkt werden.
Diese „Datenminimierung“ betrifft unter anderem alle Onlineshops die bei der Registrierung oder auch bei der Empfängeradresse das Geschlecht als Pflichtfeld bereitstellen.
Dies ist laut o.g. Artikel nicht erlaubt, denn das Geschlecht des Kunden ist für etwaige Bestellungen unnötig.
Das gleiche gilt auch für die meisten Kontaktformulare.
Wird für das Geschlecht eine Dropdown- bzw. Auswahlbox eingesetzt, so ist die Vorauswahl mit einem leeren Text zu versehen und nicht mit Frau, Herr oder divers.
