Warum Datenminimierung?

Laut Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO müssen die personenbezogenen Daten dem Zweck der Verwendung angemessen sein.

Bei einem Gewinnspiel muss man oft die Post-Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse angeben. Um die Gewinnmitteilung zuzustellen, reicht jedoch einer der Wege aus. Somit gibt es hier keine Datenminimierung.

Für den Kauf in einem Onlineshop ist es auch irrelevant, welches Geschlecht der/die Kunde/Kundin hat. Zudem muss es auch noch das „Geschlecht“ divers geben.

Auch der Geburtstag ist unnötig.

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