Autor: admin

  • Der 19. Juni 2026 ist der Stichtag.

    Der 19. Juni 2026 ist der Stichtag.

    Laut § 356a BGB müssen im Onlineshop Bestellungen storniert werden können.

    Es handelt sich um bis zu 14 Tage alte Bestellungen.

    Die Stornierung muss so einfach wie die Bestellung sein.

    Am besten bietet man dem Kunden nach dem Login im Menü einen Punkt an, unter dem alle stornierbaren Bestellungen aufgelistet werden. Jede dieser Bestellungen erhält einen Button mit dem Text „Bestellung stornieren“.

  • Warum noch das Risiko abwägen?

    Warum noch das Risiko abwägen?

    Der Datenschutz schreibt in gewissen Situationen eine Prüfung vor, ob und wie wahrscheinlich einer natürlichen Person ein materieller oder immaterieller Schaden entstehen kann.

    Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der reine Kontrollverlust über seine Daten einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO darstellt.

    Die Frage, ob ein Datenleck einen immateriellen Schaden erzeugt, hat sich somit erledigt.

  • Ich bin Webentwickler und Datenschutzberater.

    Ich bin Webentwickler und Datenschutzberater.

    Falls Sie mich beauftragen möchten, sollten Sie sich im Klaren sein, dass ich nicht beides für Sie machen darf.

    Webentwicklung und Datenschutz.

    Sehr gerne berate ich Sie in Sachen Datenschutz. Ich bin dann mit der Webentwicklung im Interessenkonflikt, der nicht sein darf.

    Ich könnte Ihnen ja sagen, wie Ihre Webseite datenschutzkonform umgebaut werden muss und verschaffe mir selbst damit einen neuen Auftrag.

    Gesetzlich ist das keine gute Idee.